DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeug – BGW

UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70

Ab sofort in unserem Hause möglich

Die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70 ist das Ergebnis der ab dem 01.05.2014 gültigen Änderung der Systematik des Vorschriften- und Regelwerks der Unfallverhütungsvorschriften mit vier neuen Kategorien (DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen, DGUV Grundsätze) und einem neuen Nummerierungssystem. Ziel der Änderung war eine Bereinigung und Vereinheitlichung von Vorschriften, die sich im Zuge der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hatten. Maßgeblich für Fuhrparks ist das Sachgebiet Fahrzeuge aus dem Fachbereich Verkehr und Landschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) als Spitzenverband. Jede Publikation des „Vorschriften- und Regelwerks der DGUV“ hat eine eigene – regelmäßig sechsstellige – Kennzahl erhalten. Nur die Unfallverhütungsvorschriften haben wie bisher ein- bis zweistellige Ziffern.